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für die Anmietung einer Wohnung der Genossenschaft

Wohnung allgemeinDer erste Schritt zur Anmietung einer Wohnung ist die Kontaktaufnahme mittels des Kontaktformulars oder ein telefonischer Anruf. Danach bitten wir Sie zu einem kurzen Gespräch in die Geschäftsstelle, wo Sie weitere Informationen und einen Fragebogen erhalten. Hier erfahren Sie auch welche Haustiere unter welchen Bedingungen in der Wohnung gehalten werden können. Hierzu können Sie sich schon vorab in unserer Hausordnung informieren. Sobald der Fragebogen wieder bei uns vorliegt wird geprüft, ob wir Ihnen sofort eine Wohnung anbieten können, oder ob wir Sie in eine Warteliste aufnehmen müssen. In jedem Fall werden Sie informiert.

Wenn wir Ihnen sofort eine Wohnung anbieten, benötigen wir weitere Unterlagen wie Gehaltsnachweise, Mietschuldenfreiheitserklärung des Vorvermieters, und eine Schufa-Auskunft, die wir auch in der Genossenschaft für Sie beantragen können.

Ist die Anmietung einer Wohnung in unserer Genossenschaft möglich, ist es erforderlich, dass Sie Mitglied der Genossenschaft werden und somit Ihre Geschäftsanteile erwerben und die sonstigen Voraussetzungen erfüllen.

Dazu ist ein einmaliges Eintrittsgeld in Höhe von 80,00 € zu zahlen sowie ein Pflichtanteil in Höhe von 155,00 € zu erwerben. Darüber hinaus müssen Sie bei der Anmietung einer Wohnung, also bei Unterzeichnung des Mietvertrages, entsprechend der Wohnungsgröße weitere Anteile an der Genossenschaft erwerben. Diese setzen sich wie folgt zusammen

1-Zimmer-Wohnung

≤ 40 m²

=

4 Geschäftsanteile

= 620,00 Euro

1-Zimmer-Wohnung

> 40 m²

=

5 Geschäftsanteile

= 775,00 Euro

1 ½-Zimmer-Wohnung

≤ 50 m²

=

5 Geschäftsanteile

= 775,00 Euro

1 ½-Zimmer-Wohnung

> 50 m²

=

6 Geschäftsanteile

= 930,00 Euro

2-Zimmer-Wohnung

≤ 55 m²

=

6 Geschäftsanteile

= 930,00 Euro

2-Zimmer-Wohnung

> 55 m²

=

7 Geschäftsanteile

= 1.085,00 Euro

2-Zimmer-Wohnung

> 65 m²

=

8 Geschäftsanteile

= 1.240,00 Euro

2 ½-Zimmer-Wohnung

≤ 75 m²

=

7 Geschäftsanteile

= 1.085,00 Euro

2 ½-Zimmer-Wohnung

> 75 m²

=

9 Geschäftsanteile

= 1.395,00 Euro

2 2/2-Zimmer-Wohnung

≤ 80 m²

=

8 Geschäftsanteile

= 1.240,00 Euro

2 2/2-Zimmer-Wohnung

> 80 m²

=

10 Geschäftsanteile

= 1.550,00 Euro

3-Zimmer-Wohnung

≤ 75 m²

=

8 Geschäftsanteile

= 1.240,00 Euro

3-Zimmer-Wohnung

> 75 m²

=

9 Geschäftsanteile

= 1.395,00 Euro

3 ½-Zimmer-Wohnung

≤ 80 m²

=

9 Geschäftsanteile

= 1.395,00 Euro

3 ½-Zimmer-Wohnung

> 80 m²

=

10 Geschäftsanteile

= 1.550,00 Euro

4 Zimmer-Wohnung

≤ 95 m²

=

10 Geschäftsanteile

= 1.550,00 Euro

4 Zimmer-Wohnung

> 95 m²

=

12 Geschäftsanteile

= 1.860,00 Euro

4 ½-Zimmer-Wohnung

≤ 110 m²

=

11 Geschäftsanteile

= 1.705,00 Euro

4 ½-Zimmer-Wohnung

> 110 m²

=

13 Geschäftsanteile

= 2.015,00 Euro

1 Garage/Stellplatz

 

=

1 Geschäftsanteil

= 155,00 Euro

Reihenhaus

< 130 m²

=

21 Geschäftsanteile

= 3.255,00 Euro

Reihenhaus

> 130 m²

=

23 Geschäftsanteile

= 3.565,00 Euro

Mit dem Erwerb der Genossenschaftsanteile und Ihrem Eintritt in die Genossenschaft werden Sie ordentliches Mitglied der Wohnungsgenossenschaft Königs Wusterhausen und verfügen dann natürlich über die gleichen Rechte und Pflichten wie jedes unserer Mitglieder. Die genauen Privilegien und Pflichten der Mitglieder sind in Satzung ausführlich erläutert.